Sofortrabatt
Sie erhalten 3% Rabatt auf alle Nichtarzneimittel.
Befreiungsbescheid
Wenn Sie einen Befreiungsbescheid für die Zuzahlungen besitzen, benötigen wir diesen Befreiungsnachweis nur einmal. Dann können wir Ihre Befreiung einspeichern.
Jahresrechnung Finanzamt
Auf Wunsch erhalten Sie am Jahresende eine Sammelquittung, welche Sie bei Ihrem Finanzamt einreichen können. Für Sie entfallen dadurch das eigenständige Sammeln und Aufbewahren von entsprechenden Einzelbelegen und Quittungsheften.
Erfassung von Rezeptzuzahlungen
Auf Wunsch bekommen Sie von uns am Jahresende eine Auflistung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkasse.
Arzneimittelsicherheit
Alle Ihre Medikamente werden gespeichert, die vom Arzt verordneten, sowie die selbst gekauften. Somit ist ein Auffinden mal vergessener Präparate leicht und die Prüfung auf unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen kann erfolgen. Von der Industrie zurückgerufene Arzneimittel werden Ihnen bekannt gegeben, damit eine weitere Verwendung nicht erfolgt. Auch können Sie einen Überblick der letzten verwendeten Arzneimittel erhalten.